
Ihre Lohnsteuerhilfe in Bamberg
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Bamberg . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1973 macht die Lohi-Beratungsstelle in der historischen Stadt in Oberfranken die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Der Wilhelmsplatz ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Die Beratungsstelle befindet sich im Herzen der Stadt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Matthias Regiment ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Bamberg Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Barrierefreier Zugang
Unsere Beratungsstelle befindet sich direkt an der Ecke Wilhelmsplatz/Augustenstraße gegenüber der alten Post. Das Büro in der Augustenstraße 2 liegt im ersten Obergeschoss; mit dem Aufzug erreichen Sie uns auch bequem barrierefrei.
Für die Zeit Ihres Besuches empfehlen wir Ihnen die öffentlichen Parkplätze in der Augustenstraße oder Franz-Ludwig-Straße hinter dem Gericht oder in der Luisenstraße; alternativ wäre die Tiefgarage in der Schützenstraße eine gute Möglichkeit.
Die Stadtbuslinien 905, 920, 921 und 930 halten direkt am Wilhelmsplatz. Die Haltestelle ist nur ca. 30 Meter von unserem Büro entfernt.
- Englisch
Öffnungszeiten
Januar - Dezember: | |
Montag - Mittwoch | 08:00-13:00 14:00-17:00 |
Donnerstag | 08:00-13:00 14:00-19:00 |
Freitag | 08:00-13:00 |
Termine nach Vereinbarung |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5,0 von 5 Sternen
basierend auf 48 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.